Leitung der Abteilung V/3 (Grundlagenforschung (MINT) und Forschungsinfrastrukturen) im BMBWF
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung der Abteilung V/3 (Grundlagenforschung (MINT) und Forschungsinfrastrukturen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit/Einstufung: A1/6 bzw v1/4
Dienststelle: Wissenschaft und Forschung
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 25.03.2025
Monatsentgelt/bezug mindestens: A1/6 – EUR € 4.505 brutto bzw. v1/4 – EUR € 5.453,30 brutto
Referenzcode: BMBWF-25-0913
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere: Erarbeitung von Ressortpositionen und interministerielle sowie ressortinterne Koordination forschungspolitischer Positionen zu den Themenbereichen:
- Grundlagenforschung (MathematikInformatikNaturwissenschaftenTechnik) und Forschungsinfrastrukturen auf nationaler und internationaler Ebene
- Angelegenheiten der Großforschungseinrichtungen wie CERN, ESO, ESRF, MedAustron
- EURATOM
- IKT und KI im Forschungsbereich
- Umwelt- und Erdsystemwissenschaften inkl. Klimaforschung
- Vertretung des Ressorts in einschlägigen EU und internationalen Gremien wie ESFRI
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium (mindestens Master- oder Diplomstudium)
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Fundierte Kenntnisse der österreichischen Forschungslandschaft mit Schwerpunkt Natur- und Formalwissenschaften sowie der europäischen und internationalen Forschungsinfrastrukturen, insbesondere im physikalisch-technischen und mathematischen Fachbereich 35%
- Fundierte Kenntnisse von und Erfahrung mit der Politik der Europäischen Union im allgemeinen sowie vertiefte Kenntnisse in den Bereichen naturwissenschaftliche Forschung, Energie-, Nuklear- und Sicherheitsforschung 20%
- Erfahrung im naturwissenschaftlichen Wissenschaftskooperationenmanagement 20%
- Strategisches Verhandlungsgeschick zur Umsetzung von Ressortpositionen sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse (Verhandlungsniveau) 10%
- Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Organisationsfähigkeit; Managementkompetenz; Erfahrung in Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen- und Teamführung; Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 15%
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens 4.505 Euro brutto bzw. 5.453,30 Euro brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens zur Beurteilung der Eignung diesem durch das BMBWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/9 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung-WF@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2024-0.858.656) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Ministerialrat Mag. Harald Fasching
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiter der Abteilung Präs/9
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-5629
E-Mail: harald.fasching@bmbwf.gv.at