Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/3 im BMBWF
Geschäftszahl: 2023-0.129.651
Gemäß § 2Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/3 (Bildungsentwicklung und -controlling) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 3. Juli 2023
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.987,70 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.827,20 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Wirkungsorientierte Steuerung für die UG 30 (Bereich Bildung)
- Steuerung und Koordination von Bildungsreformprojekten im Sektionsbereich
- Qualitätssicherung für alle Bildungsreformprojekte im Ressort, Projektmonitoring
- Klärung grundsätzlicher Fragen zur Governance des österreichischen Bildungssystems
- Koordination und Abstimmungen mit den Bundesländern und Bildungsdirektionen im Rahmen der Steuerung der Bildungsdirektionen
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Ausgezeichnete Kenntnisse auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Bildungsentwicklung |
20 % |
2. Mehrjährige Erfahrung in der Führung von Organisationseinheiten | 10 % |
3. Fundierte Kenntnisse aller relevanten Rechtsmaterien, insbesondere des BD-EG und BilDokG und eingehende Erfahrung im Zusammenhang mit den wesentlichen Aufgaben des IQS (ehemals BIFIE) sowie fundierte Kenntnisse aller relevanten Rechtsgrundlagen zur wirkungsorientierten Steuerung gemäß BHG |
30 % |
4. Erfahrung in der interministeriellen Kooperation und Erfahrung im Kontakt mit nationalen Bildungsgremien |
10 % |
5. Besondere analytische Fähigkeiten, systematischer Zugang zum Erkennen und Lösen komplexer Problemstellungen sowie strukturierte, antizipierende Arbeitsweise und Organisationstalent, insbesondere Befähigung zur Ausübung steuernd-koordinierender Funktionen sowie Verhandlungsgeschick |
10 % |
6. Innovationsbereitschaft sowie Fähigkeit zur Entwicklung von mittel- und langfristigen Strategien | 10 % |
7. Kommunikationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, erständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz |
10 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter/innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.987,70 brutto bzw. EUR 4.827,20 brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMBWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2023-0.129.651) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
GruppenleiterinMag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 26. Mai 2023
Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann