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Besetzung der Funktion der Leitung der Abteilung IV/1

Veröffentlichung gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, idgF
Bezogen auf die in der Ausschreibung gewichteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten ist eine Bewerberin geeignet.

Die als geeignet beurteilte Bewerberin wurde wie folgt bewertet:

Frauen Männer  
1   in höchstem Ausmaß

 

Mitglieder der Begutachtungskommission:
SC Mag. Elmar PICHL (Vorsitzender)
MinRin Dr.in Brigitte SANDARA
Sandra STROHMAIER, MBA, MSc
Gabriele WAIDRINGER

Wien, 22. Oktober 2019

Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in Iris Rauskala hat mit sofortiger Wirksamkeit Frau MinRin Mag.a Sabine Claudia Koch, MSc mit der Funktion der Leitung der Abteilung IV/1 betraut.