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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung IV/14

gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, idgF

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Bereich Wissenschaft und Forschung ist die Funktion der Leitung der Abteilung IV/14 ehestmöglich zu besetzen.

In den Aufgabenbereich der Abteilung fallen insbesondere:

Expertisen zur Hochschulentwicklung und Koordinations- und Vernetzungsmaßnahmen im Bereich Hochschulforschung, Konzeption von Expertisen zur Hochschulentwicklung sowie deren Durchführung; Koordination von Evaluierungen aufgrund universitätsgesetzlicher Verpflichtungen/Regelungen; empirische Untersuchungen zur Situation von Studierenden und Absolvent/innen; statistische Erhebungen und Berichte (außerhalb der gesetzlichen Erfordernisse), statistische Publikationen (im Zusammenwirken mit Abt. IV/10); Berichte und Beiträge für internationale Organisationen (EURYDICE, UNESCO, OECD, …), internationale Bildungskennzahlen (im Zusammenwirken mit Abt. IV/10); EURYDICE-Bildungsdatenbank; statistische Analysen zum Hochschulsystem (im Zusammenwirken mit Abt. IV/10); Mitwirkung beim Informationsmanagement und bei den Leistungsvereinbarungen; Dritte Mission der Universitäten; Unternehmerische Universität; Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Abschluss eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulstudiums
2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
3. sehr gute Englischkenntnisse

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Fundierte Kenntnisse quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen Sozialforschung                  20%*
2. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Hochschul-, Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, Evaluierung und Qualitätssicherung               25%*
3. Erfahrung in der Organisation und Koordination von Projekten und im Projektmanagement sowie in der Koordination und Vernetzung von Akteuren          15%*
4. Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Hochschulforschung sowie in der Erstellung von Berichten und Publikationen und Integration der Ergebnisse in die Hochschul- bzw. Hochschulsystemsteuerung                25%*
5. Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, praktische Führungserfahrung, Organisationstalent, Fähigkeit zu vernetztem Denken und Handeln, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung                     15%*

*  Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Der Vorlage eines schriftlichen Konzepts über die Vorstellungen der Weiterentwicklung der Abteilung wird entgegengesehen.

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 5 bzw. der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen. Das monatliche Gehalt (A1/5) bzw. das Monatsentgelt (v1/4) beträgt derzeit mindestens 3.320,40 Euro bzw. 4.345,40 Euro brutto.

Bewerbungsgesuche um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, bei der Abteilung Präs/7 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung-WF@bmbwf.gv.at einzubringen.

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, das der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage dient.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 6. August 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 6. September 2019