Europäischer Forschungsrat (ERC)
Europäischer Forschungsrat (ERC)
Der Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) ist eine Fördereinrichtung für themenoffene Spitzenforschung, die mittlerweile internationales Ansehen für die exzellenten und oft bahnbrechenden Ergebnisse der von ihr geförderten Projekte genießt. Der ERC verfügt über verschiedene Förderschienen, die herausragenden Forschenden in allen Karrierestadien offenstehen, um gemeinsam mit ihren Teams bahnbrechende Projekte an den Grenzen des Wissens („frontier research“) zu verwirklichen. Alle Anträge werden von einem unabhängigen Expertenpanel ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Panels sind einer von drei wissenschaftlichen Domänen zugeordnet: Physical Sciences and Engineering, Life Sciences, sowie Social Sciences and Humanities,
Im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (2021-2027) verfügt der ERC über ein Förderbudget von insgesamt 16 Milliarden Euro, was etwa 17 Prozent des Gesamtbudgets von Horizon Europe entspricht. Bereits in den 14 Jahren seit seiner Gründung 2007 bis zum Ende des Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 wurden an österreichischen Universitäten und Forschungseinreichungen 320 solcher Frontier-Research-Projekte gefördert.
Die zentralen Frontier Research-Förderprogramme des ERC sind:
Starting Grants
Der ERC Starting Grant fördert exzellente Wissenschaftler/innen in einem frühen Stadium ihrer Karriere auf dem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit. Ein wichtiger Schritt ist dabei häufig die Etablierung der ersten eigenen Forschungsgruppe. Dazu wird ihnen eine Fördersumme von maximal 2,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Das Doktorat des Antragstellers, des sogenannten „Principal Investigator“, muss im Jahr der Antragsstellung zwischen zwei und sieben Jahren zurückliegen. In Ausnahmefällen kann dieses Zeitfenster verlängert werden.
Consolidator Grants
ERC Consolidator Grants unterstützen exzellente Forscher/innen in einem noch frühen oder mittleren Karrierestadium bei der Festigung ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Dies erfolgt oftmals durch den Ausbau der eigenen Forschungsgruppe. Dazu wird ihnen eine Fördersumme von maximal 3 Mio. Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Das Doktorat des „Principal Investigator“ muss im Jahr der Antragsstellung mindestens sieben und maximal zwölf Jahre zurückliegen. Dieses Zeitfenster kann unter definierten Bedingungen verlängert werden (z. B. Mutterschaft, Karenz oder Facharztausbildung).
Advanced Grants
ERC Advanced Grants unterstützen bereits etablierte Spitzenforscher/innen, die neue, bahnbrechende Wege in ihrer Forschung gehen möchten. Dazu wird ihnen eine Fördersumme von maximal 3,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Für die Einreichung eines ERC Advanced Grant bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Doktorat. Die Antragsteller/innen sollten eine herausragende wissenschaftliche Leistungsbilanz in den letzten zehn Jahren vor der Einreichung aufweisen.
Synergy Grants
Der ERC Synergy Grant Call richtet sich an kleine Gruppen von mindestens zwei bis maximal vier Forschungs- und Projektleiter/innen und ihre Teams, die sich durch eine einzigartige Kombination von komplementärer Expertise, Wissen und Ressourcen auszeichnen. Dadurch können sie gemeinsam herausfordernde wissenschaftliche Problemstellungen in einer Weise bearbeiten, die den einzelnen Forschenden nicht möglich wäre. Hierzu steht ihnen über den Verlauf von sechs Jahren ein Budget von maximal 14 Mio. Euro zur Verfügung.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten: Proof of Concept
Der ERC Proof of Concept Grant unterstützt Projektleiter/innen eines bestehenden oder kürzlich abgeschlossenen ERC-Projekts darin, das Potential einer aus dem ERC-Projekt entstandenen Idee für kommerzielle oder soziale Innovation zu erheben. Dafür kann eine Summe von maximal 150.000 Euro für 18 Monate bewilligt werden.
Kontakt:
Annika Glaßmeier, MA
Abteilung für Angelegenheiten der Forschungsförderung,
Österreichische Delegierte für den Europäischen Forschungsrat (ERC)
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Büro: Bankgasse 1, 1010 Wien
T +43 1 53 120-7258
annika.glassmeier@bmbwf.gv.at