Hochschulzugang in Österreich (allgemeine Universitätsreife)
Sie möchten ein Studium in Österreich aufnehmen? Dafür ist die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen. Wie, das erfahren Sie hier.
Wie kann die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen werden?
Die allgemeine Universitätsreife ist mit einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis (AHS, BHS, Berufsreifeprüfung) oder einer Studienberechtigungsprüfung, aber auch mit einem „IB Diploma“ oder einem Europäischen Abiturzeugnis erfüllt. Außerdem kommen als Nachweise alle ausländischen Qualifikationen in Betracht, wenn sie im Ausstellungsstaat den Hochschulzugang eröffnen.
Wann gilt eine ausländische Qualifikation als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife?
Das Gesetz sieht dafür grundsätzlich drei Möglichkeiten vor:
- Entscheidung der Hochschule: Die Prüfung der allgemeinen Universitätsreife erfolgt durch die Hochschule. Wenn die Hochschule feststellt, dass die ausländische Qualifikation im Ausstellungsstaat den Hochschulzugang eröffnet und keinen wesentlichen Unterschied zu einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis aufweist, liegt ein Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vor.
- Ein vorschriftsmäßig erworbenes „IB-Diploma“, ein „Europäisches Abiturzeugnis“ oder ein mittels Staatsvertrag anerkanntes Reifezeugnis erfüllen ebenfalls die allgemeine Universitätsreife.
- Ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule.
Müssen für die Zulassung zu einem Studium noch weitere Voraussetzungen vorliegen?
Die allgemeine Universitätsreife ist Voraussetzung für den Hochschulzugang, also um sich um die Zulassung zu einem Studium zu bewerben. Die Zulassung zu einem konkreten Studium kann allerdings von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht werden, wie etwa dem Nachweis von Sprachkenntnissen oder dem Vorliegen der besonderen Universitätsreife für das gewählte Studium.
Ist die Studienberechtigungsprüfung ein vollwertiger Ersatz für die Reifeprüfung?
Die Studienberechtigungsprüfung bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Studienrichtung bzw. Studienrichtungsgruppe ohne Ablegen der Reifeprüfung zugelassen zu werden („Studieren ohne Matura“), es handelt sich dabei also um keine österreichische Reifeprüfung. Daher bietet die Studienberechtigungsprüfung alleine in der Regel auch keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen. Außerdem setzt die Studienberechtigungsprüfung ein Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates und den Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung voraus. Die Reifeprüfung kann jedoch in Form von Externistenprüfungen im Zweiten Bildungsweg nachgeholt werden. Die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige österreichische Reifeprüfung und ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs.
Sie haben Fragen zum Hochschulzugang in Österreich? Dann können Sie sich direkt an die Studienabteilungen an den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bzw. die Studiengangsleitungen an den Fachhochschulen sowie die zuständigen Stellen an den Privathochschulen/Privatuniversitäten wenden.
Rechtsgrundlagen
- § 64 Universitätsgesetz 2002 – UG
- § 4 Abs. 4 Fachhochschulgesetz – FHG
- § 52b Hochschulgesetz 2005 – HG