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Gleichstellung und Gender-Dimension in Horizon 2020

In den Kerndokumenten der Europäischen Kommission zur Etablierung von Horizont 2020 sind folgende Gleichstellungsziele vorgesehen:

  • Geschlechtergerechtigkeit in Forschungsteams
  • Geschlechtergerechtigkeit in Entscheidungsprozessen
  • Integration der Gender-Dimension in Forschungs- und Innovationsinhalte

Ein prioritäres Ziel der Europäischen Kommission ist es, dass an den Beratungsprozessen von Horizon 2020 mindestens 40% Angehörige des unterrepräsentierten Geschlechts mitwirken: 

  • Sowohl in Expert/inn/engremien als auch in Auswertungsgremien zu Horizon 2020 sollen mindestens 40%-Anteile des unterrepräsentierten Geschlechts gegeben sein
  • Zudem soll jedes Gremium mindestens eine/n Genderexpertin/en beinhalten
  • In beratenden Gremien zu Horizont 2020 ist ein 50%-Anteil für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehen

Geschlechtergerechtigkeit soll im konkreten Forschungs- und Innovationsprozess auf allen Ebenen gewahrt bleiben (z.B. auf Management- und Controllingebene). Die Einhaltung der Geschlechtergerechtigkeit wird in die Bewertung der Forschungsprojekte miteinbezogen. Die Genderdimension ist in den einzelnen Programmen von Horizon 2020 explizit verankert. Antragsteller/innen müssen den Einbezug der Genderdimension in ihre Forschung beschreiben. Programme mit expliziter Genderdimension werden gekennzeichnet, um Antragsteller/innen darauf hinzuweisen. Horizon 2020 eröffnet die Möglichkeit, die Kosten für Gender-Trainings in das Forschungsprojekt aufzunehmen. Dies ist im Anhang zu Horizon 2020 festgelegt.

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