Universitäten Österreich hat 23 öffentliche Universitäten
Ab dem Wintersemester 2023/24 hat Österreich 23 Universitäten, davon 22 nach dem Universitätsgesetz (UG 2002), das Institute of Digital Sciences Austria, die neue Universität mit Digitalisierungsschwerpunkt in Linz, nach eigenem Sondergesetz. Sie unterscheiden sich nicht nur durch ihre Größe und ihre – teilweise - jahrhundertealte Entstehungsgeschichte, sondern auch durch ihre Schwerpunktsetzungen in Lehre, Forschung und der Dritten Mission. Daher bieten sie auch verschiedene Lehrangebote.
Artikel 81c Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sichert allen 23 Universitäten die ihnen eigene Universitätsautonomie zu. Universitäten zeichnen sich dadurch aus, dass sie Lehre und exzellente Forschung auf Spitzenniveau betreiben, wobei ihr Fokus dabei vor allem auf der Grundlagenforschung liegt.
Universitäten als eigene Rechtspersonen öffentlichen Rechts
Öffentliche Universitäten sind eigene Rechtspersonen öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass sie sich weitgehend selbst verwalten, auch wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) schließt dazu alle drei Jahre Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten ab, in denen neben einem Globalbudget bestimmte Zielsetzungen etwa im Bereich der Prüfungsaktivität, der Betreuungsverhältnisse oder im Hinblick auf das wissenschaftliche Personal (Forschungsbasisleistung) vereinbart werden. Gesetzliche Grundlage dafür bildet § 12 UG, der die Universitätsfinanzierung normiert. Das unterscheidet öffentliche Universitäten von Privatuniversitäten, die ihr Regelbudget nicht von der Republik Österreich erhalten. Fachhochschulen wiederum werden überwiegend über die Zahl der von ihnen anzubietenden Studienplätze finanziert.
Gesetzliche Zielsetzung von Universitäten
Ganz grundsätzlich definiert § 1 Absatz 1 UG die Zielsetzung der öffentlichen Universitäten wie folgt: „Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. (…) Im gemeinsamen Wirken von Lehrenden und Studierenden wird in einer aufgeklärten Wissensgesellschaft das Streben nach Bildung und Autonomie des Individuums durch Wissenschaft vollzogen.“
Universität als Ausbildungsstätte für Nachwuchswissenschaftler/innen
Ein Wesenszug der Universitäten ist ihre Dualität von exzellenter Lehre und exzellenter Forschung. Universitäten bilden angehende Wissenschaftler/innen aus, die ihr Wissen an die nächste Generation, die Studierenden, weitergeben, aber zugleich ihre eigenen Forschungstätigkeiten vorantreiben. Das ist an anderen Hochschuleinrichtungen auch der Fall, aber nur Universitäten bilden – federführend – Nachwuchswissenschaftler/innen aus und betreiben Grundlagenforschung.
Hier ist eine Übersicht über die einzelenen 23 Universitäten in Österreich.