Lehrgänge
An allen österreichischen Hochschuleinrichtungen wie öffentlichen Universitäten, Privathochschulen und Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen können Lehrgänge zur Weiterbildung angeboten werden.
Diese Lehrgänge können verschiedene Formate umfassen (Seminare, Kurse, Zertifikatslehrgänge bis hin zu Lehrgängen mit Bachelor- oder Masterabschluss), die sich in Inhalten, Zielgruppen, Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Abschlüssen unterscheiden. Für den Besuch dieser Lehrgänge ist ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Mit 1. Oktober 2021 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lehrgänge, die mit einem akademischen Grad (außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium) enden, angepasst. Die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium sind die allgemeine Hochschulreife und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, für ein Masterstudium ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Die Zulassung mit einer einschlägigen beruflichen Qualifikation oder mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist nur mehr in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich. Die Studiendauer wurde mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten für Bachelorstudien und 120 ECTS für Masterstudien festgelegt.
Die akademischen Grade wurden ebenfalls gesetzlich festgelegt: „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, „Bachelor of Science (Continuing Education)“, „Bachelor Professional“, „Master of Arts (Continuing Education)“, „Master of Science (Continuing Education)“, „Master Professional”, „Master of Business Administration”, „Executive Master of Business Administration“ und „Master of Laws“.
In einer Übergangsphase bis Ende September 2023 ist noch die Zulassung von Studierenden in Master-Lehrgänge nach Rechtslage vor dem 1. Oktober 2021 möglich. Die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sind unterschiedlich und werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Diese können ein abgeschlossenes Erststudium sein, aber auch eine gleichzuhaltende Qualifikation wie ein Abschluss einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung und/oder mehrjährige Berufserfahrung.
Die Abschlussbezeichnungen in diesen Master-Lehrgängen werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Die modulare Gestaltung der Lehrgänge ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse (Zertifikat, Akademische/r ….. mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrgangs charakterisierenden Zusatz, Mastergrade). Als akademische Grade sind MA – Master of Arts und MSc – Master of Science vorgesehen, aber auch LL.M – Master of Laws oder MBA – Master of Business Administration. Die Dauer der Lehrgänge ergibt sich aus der Anzahl der ECTS Punkte bzw. der Organisationsform wie etwa den Varianten Vollzeit oder berufsbegleitend.
Detaillierte Informationen zum Lehrgangsangebot, den Zulassungs- und Studienbedingungen, sowie den Teilnahmekosten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen meist unter den Rubriken Weiterbildung, Lehrgänge oder Postgraduale Studien.
Kontakt
Mag.a Edith Winkler
Abteilung IV/7 – Qualitätssicherungsfragen und Lebenslanges Lernen im Hochschulbereich
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120-6040
edith.winkler@bmbwf.gv.at
www.bmbwf.gv.at