Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
BGBl. I Nr. 103/2018 v. 22.12.2018
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
- Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes
- Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter
- Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter Dreijährige und mind. 90 % für Drei- bis Sechsjährige) entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist.
- Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
- Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen
- Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
- Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter
- Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
- Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
- Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte