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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Universitätsberechtigungsverordnung geändert wird

BGBL. II Nr. 365/2002 v. 27.9.2002

(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

Auf Grund der §§ 41 Abs. 2, 69 Abs. 2, 98 Abs. 4 und 106 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, auf Grund des § 13 Abs. 2 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2001, sowie auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2000, wird verordnet:

Die Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998), BGBl. II Nr. 44/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 63/1999, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird jeweils nach dem Wort "Diplomprüfung" die Wortfolge "oder der Bakkalaureatsprüfung" eingefügt.

2. In § 4 Abs. 1 lit. c entfällt die Studienrichtung "Raumplanung und Raumordnung".

3. In § 6 Abs. 3 wird nach den Worten "Diplomprüfung" jeweils die Wortfolge "oder der Bakkalaureatsprüfung" eingefügt.

4. Dem § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt: "(3) § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 1 lit. c sowie § 6 Abs. 3
dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 365/2002 treten mit 1. Oktober 2002 in Kraft."

Entwurf
Entwurf (74 KB)
Vorblatt und Erläuterungen.pdf (92 KB)

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018