Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung 2013 geändert wird
BGBl. II Nr. 177/2017 v. 4.7.2017
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Zur Erlangung zusätzlicher Lehrbefähigungen für die Lehrämter an Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und berufsbildenden Schulen sind an Pädagogischen Hochschulen Erweiterungsstudien vorgesehen, die auf den Studienformen der neuen PädaogInnenbildung aufbauen. Darüber hinaus besteht jedoch weiterhin Bedarf nach Angeboten für zusätzliche Lehrbefähigungen, die auf den bisherigen, letztmalig im Studienjahr 2015/16 begonnenen, Studiengängen aufbauen.
Im Studienjahr 2015/16 befinden sich 739 Studierende in Erweiterungsstudien.
Ziel(e)
Die Möglichkeit zur Erlangung zusätzlicher Lehrbefähigungen soll auch für Lehramtsstudierende der bisherigen Studienformen bestehen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Für Studierende der bisherigen Lehramtsausbildung bleibt die Möglichkeit zum Abschluss eines Erweiterungsstudiums nach den bisher geltenden Bestimmungen bis zum Auslaufen der bisherigen Studienformen mit 30. 9. 2018 (Übergangsfrist) aufrecht.