Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung AHS geändert wird
BGBl. II Nr. 326/2017 v. 24.11.2017
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
In Ergänzung zur unlängst kundgemachten Novelle BGBl. II Nr. 264/2017 sollen weitere Anpassungen bei den festzulegenden Themenbereichen für die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung vorgenommen werden. Dies betrifft „Religion“, „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“, den (schulautonomen) Pflicht-, Frei- oder Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache im Ausmaß von sechs bis neun Wochenstunden sowie den eigenständigen Wahlpflichtgegenstand „Informatik“.
Ziele
Die Anzahl der Themenbereiche ist an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Anzahl der Themenbereiche soll an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger