Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 11. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Schulunterrichtsgesetz, das Privatschulgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Prüfungstaxengesetz geändert werden
BGBl. I Nr. 80/2020 vom 24. Juli 2020
Bundesgesetz (RIS)
Regierungsvorlage (Parlament)
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Einführung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik,
- Überführung von Schulversuchen – Bildungsanstalt für Leistungssport, Bildungsanstalt für darstellende Kunst, Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie und Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen,
- Schaffung eines allgemeinen Zugangs zu den Aufgabenstellungen der standardisierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung nach Abschluss der Prüfungen,
- Verschiebung des Inkrafttretens der Neuen Oberstufe,
- Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG)", Schaffung eines Beirats und Festlegung weiterer Aufgaben der OBVSG,
- Harmonisierung der Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen durch Schaffung einer Rechtsgrundlage zur finanziellen Abgeltung der Prüfer.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verankerung des Lehrganges für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
- Einführung von Bildungsanstalt für Leistungssport und Bildungsanstalten für darstellende Kunst,
- Erweiterung des Ausbildungsangebotes am Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie
- Übernahme eines Schulversuches als Fachrichtung "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in das Regelschulwesen
- öffentliche Zugänglichkeit für Aufgabenstellungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfungen nach Abschluss der Prüfungen,
- Eingliederung des "Verbundes für Bildung und Kultur (VBK)" in die "Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und
- Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz.