Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 2. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes erlassen und die 1. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten geändert wird
BGBl. II Nr. 420/2021 vom 1. Oktober 2021