Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
BGBl. I Nr. 140/2023 vom 15.11.2023
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt
Ziel 2: Rechtsanpassungen und -bereinigungen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Verhaltenskodex
Maßnahme 2: Risikoanalyse an jeder Schule
Maßnahme 3: Errichtung eines Kinderschutzteams für jede Schule
Maßnahme 4: Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen