Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
- Gesetzestext (RIS)
- Regierungsvorlage (Parlament)
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes
- Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (VIF-Konformität) und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter
- Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter Dreijährige und mind. 90 % für Drei- bis Sechsjährige) entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Erziehungsberechtigten zu vereinbaren ist.
- Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
- Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Ausbau der elementaren Bildungsangebote für unter Dreijährige
- Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
- Verbesserung der Bildungsqualität in elementaren Bildungseinrichtungen
- Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
- Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte