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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes
  • Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (VIF-Konformität) und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter
  • Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter Dreijährige und mind. 90 % für Drei- bis Sechsjährige) entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Erziehungsberechtigten zu vereinbaren ist.
  • Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
  • Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Ausbau der elementaren Bildungsangebote für unter Dreijährige
  • Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
  • Verbesserung der Bildungsqualität in elementaren Bildungseinrichtungen
  • Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
  • Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte