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Pädagogikpaket 2018

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogikpaket 2018)

BGBl. I Nr. 101/2018 v. 22.12.2018

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung
  • Bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen
  • Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule
  • Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten
  • Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem

Volksschule:

Eine Präzisierung der Notensystematik basierend auf der Ziffernbeurteilung ist eingeführt. Damit ist eine transparente, nachvollziehbare Leistungsbeurteilung auf Basis von Bewertungsrastern mit eindeutiger Zuordnung zu den Normen der Ziffernnoten möglich. Die alternative Leistungsbeurteilung ist schulautonom bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe möglich, Erziehungsberechtigte können jedoch auch bei alternativer Leistungsbeurteilung ein Ziffernzeugnis verlangen. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns. Pädagoginnen und Pädagogen werden durch eine transparente Beurteilung im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt.

Mittelschule:

Die Neue Mittelschule wird zur Mittelschule. Die Leistungsbeurteilung in der Mittelschule ist transparent und leicht verständlich auf Basis von zwei Anforderungsniveaus ab der 6. Schulstufe („Standard“ und „Standard AHS“) und zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen. Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik und in der Ersten Lebenden Fremdsprache wird die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher.

Die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen, die die Schüler/innen sowohl auf weiterführende Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schüler/innen werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert und Schwierigkeiten bei Übertritten in höhere Schulformen sind reduziert.

Freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen:

Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen für Schülerinnen und Schüler die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, wird ein Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem gesetzt. Härtefälle, die nach einer rückblickend falschen Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges hatten, treten damit nicht mehr auf.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • (Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche
  • Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 3. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten
  • Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen
  • Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen
  • Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben
  • Weitere Inhalte
Letzte Aktualisierung: 7. Jänner 2019