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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Personengruppen (Personengruppenverordnung 2018 – PersGV 2018)

BGBl. II Nr. 63/2019 v. 4.3.2019

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

In Angleichung an das Universitätsrecht wurde mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 129/2017, die Verordnungsermächtigung über eine gemeinsame Verordnung der Bundesministerin für Bildung und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (nunmehr Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung) eingeführt, mit der Personengruppen festzulegen sind, deren Reifeprüfungszeugnis auf Grund deren besonderer persönlicher Nahebeziehung zu Österreich oder deren Tätigkeit im Auftrag der Republik als in Österreich ausgestellt gilt.

Um eine einheitliche Vollziehung des gemeinsamen Studienrechts zu ermöglichen, wird nunmehr die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Personengruppen (Personengruppenverordnung 2018 – PersGV 2018) erlassen.

Ziel(e)

Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs des gemeinsamen Studienrechts an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Hinblick auf die Ermittlung der besonderen Universitätsreife.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Erweiterung des Geltungsbereichs der Personengruppenverordnung auf die Pädagogischen Hochschulen.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2019