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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

BGBl. I Nr. 84/2014 v. 24.11.2014

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit nicht verbrauchter Mittel bis Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 sollen die Länder in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen effizient und bedarfsgerecht auszubauen
  • Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die aus der Vereinbarung 2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können
  • Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verschiebung der Mittel für die Anschubfinanzierung des Bundes von 2014/15 auf 2017/18 bzw. 2018/19 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Änderung der bisherigen Vereinbarungen gem. Artikel 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018