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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Qualifikationen, die zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen befähigen (Schulische-Freizeit-Betreuungsverordnung)

BGBl. II Nr. 159/2015 v. 22.6.2015

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Einsatz von Personen mit besonderen Qualifikationen in der Freizeitbetreuung ganztägiger
    Schulformen

Mit der Öffnung des Freizeitteils an Schulen für diese Personen bzw. Personengruppen, die bereits über eine fundierte praktische und theoretische fachbezogene Vorbildung in für die schulische Freizeitgestaltung maßgeblichen Bereichen verfügen, soll der Bereich der Freizeit auch qualitativ eine Aufwertung erfahren.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Information über das Vorhaben gemeinsam mit dem Sektion Sport im BMLVS und der
    Bundessportorganisation.
  • Etablierung von Lehrgängen gemäß Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006
    „Freizeitpädagogische Grundlagen“ und „schulrechtliche Grundlagen“ im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits.
  • Verstärkung der Kooperation Schule – Sportverein
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018