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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Schulzeitverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 223/2016 v. 10.8.2016

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne

Link

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018