Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
BGBl. I Nr. 49/2019 v. 12.6.2019
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Derzeit beginnt das Schuljahr mit einer langen, ununterbrochenen Unterrichtsperiode vom Ende der Sommerferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien. Auch im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen des Schuljahresbeginns stellt diese lange Periode für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen eine Belastungssituation dar. Daher wird teilweise bereits jetzt versucht, unterschiedlich nach Schulen und Bundesländern durch zusammenhängende schulautonome Tage im Herbst diese Belastungssituation zu vermeiden. Durch diese uneinheitliche Gestaltung der unterrichtsfreien Zeiten im Herbst ergibt sich jedoch für die Eltern und Erziehungsberechtigten eine mitunter schwierige Betreuungssituation.
Ziel(e)
- Optimierte zeitliche Struktur des Unterrichtsjahres
- Verbesserte Betreuungsbedingungen für Eltern und Erziehungsberechtigte in unterrichtfreien Zeiten
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Schaffung von bundeseinheitlichen Herbstferien