Verordnung der Bundesministerin für Bildung über Qualifikationen, die zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen befähigen 2017 (Schulische-Freizeit-Betreuungsverordnung 2017)
BGBl. II Nr. 374/2017 v. 14.12.2017
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Im Freizeitteil ganztägiger Schulformen sollen die dzt. rund 160.000 Schülerinnen und Schüler (Schuljahr 2016/17) zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung hingeführt werden, die insbesondere sportliche, künstlerisch-kreative und musische Aktivitäten beinhaltet sowie die Kompetenzentwicklung im sozialen Bereich fördert. Mit dem fortschreitenden Ausbau der ganztägigen Schulformen entsteht Bedarf an zusätzlichem, qualifiziertem Personal für die Betreuung solcher Aktivitäten. Mit dem Gesetzespaket BGBl. I Nr. 38/2015 wurde die Möglichkeit geschaffen, neben Lehrpersonen, Erzieherinnen und Erziehern sowie Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen auch Personen einzusetzen, die zwar keiner dieser Berufsgruppen angehören, aber über facheinschlägige Qualifikationen verfügen, die für den Freizeitteil ganztägiger Schulformen nutzbar gemacht werden können. Um solche Personen tatsächlich einsetzen zu können, ist eine Verordnung der Bundesministerin für Bildung erforderlich, in der die erforderlichen Qualifikationen festgelegt sind. Bisher existiert eine solche Verordnung nur für den Sport-Bereich. Die nun vorliegende Verordnung erweitert die besonderen Qualifikationen um die Bereiche Musik, Kreative Gestaltung, Theater, Außerschulische Jugendarbeit und Soziales.
Ziel(e)
Einsatz von Personen mit besonderen Qualifikationen in den Bereichen Musik, Kreative Gestaltung, Theater, Außerschulische Jugendarbeit und Soziales im Freizeitteil ganztägiger Schulformen. Auf lange Sicht soll damit die inhaltliche Breite und der Abwechslungsreichtum der angebotenen Freizeitaktivitäten in den ganztägigen Schulformen gesichert werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Festlegung von erforderlichen allgemeinen Qualifikationen für den Einsatz in ganztägigen Schulformen sowie von besonderen Qualifikationen für die Bereiche Musik, Kreative Gestaltung, Theater, Außerschulische Jugendarbeit und Soziales.