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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 56/2024 vom 15. Februar 2024

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Stärkung des nachhaltigen Kompetenzerwerbs, des Wissensaufbaus und der Entwicklung von Metakompetenzen

Ziel 2: Durchführung der Reifeprüfung an Orten der Heilbehandlung

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Ausweitung der schulorganisatorischen Autonomie – Individualisierung durch Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation

Maßnahme 2: Ausweitung der schulunterrichtlichen Autonomie – Möglichkeit für standortspezifische Anpassungen der Leistungsbeurteilung in der Oberstufe

Maßnahme 3: Ausweitung der schulzeitlichen Autonomie – gleiche Dauer des Winter- und des Sommersemesters in abschließenden Klassen

Maßnahme 4: schulautonome Festlegung der Anwendung der Bestimmungen über die semestrierte Oberstufe

Maßnahme 5: Schaffung der Möglichkeit für Personen, die sich in einer länger andauernden Heilbehandlung befinden, abschließende Prüfungen am Ort der Behandlung ab

Maßnahme 6: Bildungsanstalten für Leistungssport können anstelle des Gegenstandes Bewegung und Sport einen mit Sport in Zusammenhang stehenden Gegenstand zur Vorbereitung auf ein künftiges Berufsleben vorsehen.