Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 3. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes erlassen und die 2. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes geändert wird
BGBl. II Nr. 426/2021 vom 8. Oktober 2021