Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 5. C RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes erlassen und die 4. C RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes geändert wird
BGBl. II Nr. 462/2021 vom 12. November 2021