Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die 6. C‑SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten erlassen sowie die 5. C‑SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten geändert wird
BGBl. II Nr. 434/2020 vom 9. Oktober 2020