Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert wird
BGBl. II Nr. 401/2021 vom 22. September 2021
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO.
- Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
- Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
- Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
- Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
- Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
- Anpassung von Verordnungen auf Grund des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020