Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2022/2023
BGBl. II Nr. 213/2023 vom 5.7.2023
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse aufzuteilen.
Ziel(e)
Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch die Gewährung von Leistungsstipendien.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung und betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse.