Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule 2021) während der Hauptferien des Schuljahres 2020/21 (C-SoSch-VO 2021) geändert wird
BGBl. II Nr. 259/2021 vom 11. Juni 2021