Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998 geändert wird
BGBl. II Nr. 26/2017 v. 18.1.2017
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung einer höheren Schule oder einer Berufsreifeprüfung berechtigt grundsätzlich zum Besuch von Universitäten, für welche die Reifeprüfung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist. Für bestimmte Studien ist jedoch eine Zusatzprüfung erforderlich, wenn die Reifeprüfung in bestimmten Schularten abgelegt wurde. Die entsprechenden Regelungen sind in der Universitätsberechtigungsverordnung enthalten.
Die Bezeichnung einzelner Studienrichtungen und Schularten haben sich mittlerweile geändert, weshalb die Verordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Ziel(e)
Eine den aktuellen Gegebenheiten entsprechende Regelung der Universitätsberechtigungen für Absolventinnen und Absolventen höherer Schulen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Anpassung der Universitätsberechtigungsverordnung an die aktuellen Gegebenheiten
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger