Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
BGBl. II Nr. 257/2019 v. 27.8.2019
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in den §§ 63b sowie 63c (als Sonderform für Berufstätige) des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962 verankert. Als neue Form einer pädagogischen Ausbildung wurde die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe als berufsbildende mittlere Schule eingeführt. Diese Bestimmungen traten mit 1. September 2018 in Kraft. Diese neuen Ausbildungen sind nunmehr in die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen aufzunehmen.
Ziel(e)
Sicherstellung der Eignung der Aufnahmewerber für eine Ausbildung im Bereich der Elementarpädagogik
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Einführung einer Eignungsprüfung mit praktischer Prüfung