Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
BGBl. II Nr. 114/2017 v. 20. April 2017
Auszug aus dem Vorblatt:
Ziel(e)
- Chancengleichheit beim Bildungszugang unabhängig von der Erstsprache Deutsch und mehr Freiheit bei der Schulwahl unabhängig vom Wohnort
- Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe
- Vielfältiges, zeitgemäßes und arbeitsmarktorientiertes Bildungsangebot in der Sekundarstufe
- Effektive und effiziente Schulverwaltung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Neugestaltung der Schuleingangsphase und weitere Anpassungen der Grundschule
- Ausweitung der Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
- Flexibilisierung der Schulorganisation und des Personaleinsatzes
- Anpassungen weiterführender Schularten aufgrund geänderter Arbeitsmarktbedingungen sowie neuer Lehrpläne im Bereich der berufsbildenden Schulen
- Verknüpfung verschiedener Statistikbereiche
- Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag
- Anpassungen bei der Bestellung von Schulverwaltungspersonal
- Flankierende Systemanpassungen im Zusammenhang mit den Anpassungen weiterführender Schularten
Diese Maßnahmen stellen bereits die ersten Umsetzungsschritte der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.