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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird

BGBl. II Nr. 114/2017 v. 20. April 2017

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Chancengleichheit beim Bildungszugang unabhängig von der Erstsprache Deutsch und mehr Freiheit bei der Schulwahl unabhängig vom Wohnort
  • Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe
  • Vielfältiges, zeitgemäßes und arbeitsmarktorientiertes Bildungsangebot in der Sekundarstufe
  • Effektive und effiziente Schulverwaltung

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Neugestaltung der Schuleingangsphase und weitere Anpassungen der Grundschule
  • Ausweitung der Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Flexibilisierung der Schulorganisation und des Personaleinsatzes
  • Anpassungen weiterführender Schularten aufgrund geänderter Arbeitsmarktbedingungen sowie neuer Lehrpläne im Bereich der berufsbildenden Schulen
  • Verknüpfung verschiedener Statistikbereiche
  • Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag
  • Anpassungen bei der Bestellung von Schulverwaltungspersonal
  • Flankierende Systemanpassungen im Zusammenhang mit den Anpassungen weiterführender Schularten

Diese Maßnahmen stellen bereits die ersten Umsetzungsschritte der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018