Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022
BGBl. II Nr. 144/2019 v. 3.6.2019
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Die Termine der standardisierten Reife-, Reife und Diplomprüfung werden wie in den Vorjahren einheitlich verordnet, da dies aufgrund der Durchführung erforderlich ist.
Ziel(e)
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin im Schuljahr 2019/20 und 2020/21 sowie den diesen Terminen folgenden Terminen (Herbsttermin 2020 und Wintertermin 2021 und Herbsttermin 2021 und Wintertermin 2022).
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Verordnung von Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen.