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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

BGBl. II Nr. 187/2018 v. 25.7.2018

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Das Studienförderungsgesetz regelt Studienförderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen) für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, darunter an mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien, wenn sie dort angebotene Studiengänge besuchen, die bestimmten Kriterien in Hinblick auf die Qualität der vermittelten praktisch-künstlerischen Fertigkeiten, die theoretischen Ausbildungsinhalte sowie die Studiendauer und den Studienumfang erfüllen.

Diese anspruchsbegründenden Studiengänge sind durch Verordnung festzustellen. Bei Änderungen der von Konservatorien angebotenen Studiengänge ist die Verordnung entsprechend anzupassen, um den Studierenden ihren gesetzlichen Anspruch auf Studienförderungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Ziel(e)

Studierende an Konservatorien, die einer finanziellen Förderung bedürfen und die erforderlichen Leistungen erbringen, beginnen mithilfe einer bereitgestellten Unterstützung ein Studium und schließen dieses ab

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien wird den aktuellen Gegebenheiten (anspruchsbegründende Studiengänge an Konservatorien) angepasst.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2018