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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 78/2018 v. 26.4.2018

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Durch das Schulrechtsänderungsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 56/2016, wurde die Möglichkeit geschaffen, in der 1. bis 3. Schulstufe an Volks- und Sonderschulen alternativ zur Leistungsbeurteilung in Form eines Zeugnisses eine schriftliche Information über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerin oder des Schülers vorzusehen. Im Zuge der Novelle BGBl. II Nr. 424/2016 wurden in die Zeugnisformularverordnung ein entsprechendes Formular für die Semester- bzw. Jahresinformation (Anlage 17) sowie nähere Regelungen zu deren Gestaltung aufgenommen. Diesbezüglich sind redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.

Mit BGBl. I Nr. 9/2012 wurde die Neuorganisation der Oberstufe ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ("neue Oberstufe") umgesetzt. Die entsprechenden Anpassungen in der Zeugnisformularverordnung wurden mit der Novelle BGBl. II Nr. 77/2015 vorgenommen. Da die durch die Einführung der "neuen Oberstufe" bedingten Änderungen bereits ab dem Schuljahr 2017/18 zur Anwendung gelangen, soll mit einer dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Novelle bereits zutage getretenem Änderungsbedarf Rechnung getragen werden.

Des Weiteren soll die gegenständliche Verordnung zum Anlass genommen werden, in der Zeugnisformularverordnung generell redaktionelle Versehen zu bereinigen und die im Rahmen des Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016 – Inneres, BGBl. I Nr. 120/2016 (vgl. dessen Art. 3, 4 und 7) auf gesetzlicher Ebene vorgenommenen Streichung des Begriffs "Nachname" in den Anlagen zur Zeugnisformularverordnung umzusetzen.

Ziel(e)

Die Zeugnisformularverordnung ist an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Zeugnisformularverordnung soll an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

Letzte Aktualisierung: 27. April 2018