Zeugnisformularverordnung
BGBl. II Nr. 260/2019 v. 27.8.2019
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Mit dem Pädagogikpaket 2018, BGBl. I Nr. 101/2018, wurde unter anderem die alternative Leistungsbeurteilung gemäß § 18a des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, neu geregelt. Da diese nunmehr nur bis einschließlich des ersten Semesters der zweiten Schulstufe erfolgen kann, sind die Bestimmungen über die Semester- und Jahresinformation in der Zeugnisformularverordnung, BGBl. Nr. 415/1989, entsprechend anzupassen.
Im Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, wurde die Bildung von Schulclustern die Funktion der Schulclusterleitung geschaffen.
Ziel(e)
Anpassung der Verordnung an die geänderte Gesetzeslage
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die gesetzlichen Änderungen werden in die Verordnung und deren Anhänge, die Zeugnisformulare, übernommen.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger