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Neuregelung der Unterzeichnung von Anträgen im Programm Lebenslanges Lernen

Geschäftszahl: BMUKK-16.820/13-I/11/2007
SachbearbeiterIn: Mag. Sylvia Schrittwieser-Tschach
Abteilung: I/11
E-mail: sylvia.schrittwieser-tschach@bmbwk.gv.at
Telefon/Fax: +43(1)/53120-2351/53120-812351

An alle LSR/SSR für Wien

Österreich hat in den letzten Jahren mit großem Erfolg an den EU-Bildungsprogrammen SOKRATES und LEONARDO teilgenommen. In allen Aktionen und Bereichen der Programme konnte die Teilnahme kontinuierlich gesteigert werden. Dies betrifft unter anderem Einzelmobilitäten, Schulpartnerschaften und Kooperationsprojekte. Die Schulen leisten hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Werte.

Die Europäische Kommission hat in ihrem aktuellen Aufruf zum Programm Lebenslanges Lernen (LLP) Schulen wieder zur Antragstellung eingeladen.

Die Schulleitungen werden hiermit ermächtigt, Anträge zu den sie betreffenden Mobilitäts- und Partnerschaftsprojekten in COMENIUS bis zu einer Gesamtfördersumme von € 30.000,- und in LEONARDO DA VINCI bis zu einer Gesamtfördersumme von € 50.000,- zu stellen.

Diese Ermächtigung setzt voraus, dass es sich um Projekte im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts handelt und die Gelder nicht zur Bedeckung von Lehrer- und Schulerhaltungskosten verwendet werden.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ersucht, diese Aufforderung zur Einreichung von Projekten den Schulleitungen zur Kenntnis zu bringen. Die Schulleitungen werden ermächtigt, in ihrem Ermessen den Lehrerinnen und Lehrern die Befugnis zu erteilen, als ihre Vertretung Projekte durchzuführen. Ohne diese Vollmacht können die Projektanträge nach dem für das LLP gültigen Ratsbeschluss nicht rechtskräftig unterzeichnet werden.

Sollte es im Bereich des Landesschulrates/des Stadtschulrates für Wien bereits eine Verpflichtung zur Vorlage von Projektanträgen in den Programmen COMENIUS und LEONARDO DA VINCI an den Landesschulrat geben, so ist mit der Prüfung und Unterschrift durch den Landesschulrat/den Stadtschulrat für Wien vor der Weiterleitung an die zuständige nationale Agentur für das Programm Lebensbegleitendes Lernen der Auflage der EU genüge getan. In diesem Fall gehen die auf der Ebene des Landesschulrates/des Stadtschulrates getroffenen Verfügungen dieser Ermächtigung vor.

Der Landesschulrat/der Stadtschulrat für Wien wird ersucht, alle Schulleitungen von diesem Erlass in Kenntnis zu setzen.

Wien, 13. März 2007

Für die Bundesministerin:
SektChef Dr. Anton Dobart

Elektronisch gefertigt