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Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen

GZ BMB-27.903/0015-I/4/2016

Aus Anlass der Adaptierungen des § 8e SchOG im Rahmen des Schulrechtspakets veröffentlicht das BMB einen Erlass zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen für außerordentliche SchülerInnen an den Schulen.

Der Erlass enthält unter anderem folgende Neuerungen:

  • Integrativ geführte Sprachförderkurse oder in geblockter Form sowie klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenübergreifend geführte Sprachstartgruppen
  • Ausweitung des Angebots von Sprachförderkursen/Sprachstartgruppen von bisher allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Sonderschulen) und Unterstufe AHS auf Oberstufe AHS und BMHS sowie auf Berufsschulen
  • Durchführung der Sprachförderkurse/Sprachstartgruppen nur von dafür qualifizierten LehrerInnen
  • Verpflichtender Einsatz von Diagnose- und Förderinstrumenten

Beilagen: