Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Erlass: Erstmalige Durchführung der iKMPLUS auf der 7. Schulstufe – 21. November bis 20. Dezember 2022

Geschäftszahl: 2022-0.401.242

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert über die erste flächendeckende Durchführung der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) in der Sekundarstufe I.

Im Zeitraum vom 21. November bis zum 20. Dezember 2022 werden die Basismodule der iKMPLUS in Deutsch (Lesen), Mathematik und Englisch (Rezeptive Fertigkeiten) auf der 7. Schulstufe verpflichtend durchgeführt (siehe auch GZ: 2022-0.214.417).

Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren sowie die Leitungen des Bereichs Pädagogischer Dienst werden gebeten, die übermittelten Informationen (Beilagen 1 und 1a) an alle betroffenen AHS und Mittelschulen im Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten, die Durchführung der iKMPLUS gemäß den Durchführungsbestimmungen zu veranlassen und die anschließende Arbeit mit den Ergebnissen in den Schulen gezielt zu unterstützen.

Erlass (12. September 2022) (PDF, 170 KB)

Beilagen