Hochschul-Anpassungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Gestaltung des Lehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung, die Hochschul-Studienbeitragsverordnung, die Hochschul-Zeitverordnung, die Verordnung über die Gestaltung der Zeugnisse und des Anhanges zum Diplom an Pädagogischen Hochschulen, die Hochschul-Curriculaverordnung 2013 und die Hochschul-Evaluierungsverordnung geändert werden (Hochschul-Anpassungsverordnung)
BGBl. II Nr. 211/2015 v. 29.7.2015
- Verordnung
- Verordnungsentwurf (PDF)
- Vorblatt und WFA (PDF)
- Erläuterungen (PDF)
- Anlage 2 (PDF)
- Textgegenüberstellung (PDF)
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Gewährleistung der Kooperation der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien gemäß der neuen Rechtslage (Hochschulgesetz 2005)
- Die zu novellierenden Verordnungen sind mit dem Hochschulgesetz 2005 abgestimmt
- Gewährleistung der bestmöglichen Umsetzung und Durchführung von Evaluierungen (der gesamten Pädagogischen Hochschule) an den Pädagogischen Hochschulen vor allem in Hinblick auf die Einführung der "PädagogInnenbildung NEU"
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Flexibilisierung der Semesterferienregelung für die Pädagogischen Hochschulen in der Hochschul-Zeitverordnung
- Anpassung der gegenständlichen Verordnungen an das Hochschulgesetz 2005
- Flexiblere Gestaltung des Zeitrahmens zur Durchführung der Evaluierungen der gesamten Pädagogischen Hochschule und Sicherstellung der erstmaligen Durchführung vor Beginn der neuen Masterstudien.
- Autonomie der Pädagogischen Hochschulen bei der Auswahl der externen Expertinnen und Experten zur Durchführung der Evaluierung der gesamten Pädagogischen Hochschule