Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2013/2014
BGBl. II Nr. 237/2014 v. 24.09.2014
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch Leistungsstipendien.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch
Verordnung.
Betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die inzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten
Studienabschlüsse österreichischer Studierender.