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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Sommersemester 2013

BGBl. II Nr. 229/2013 v. 1.8.2013

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

- Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung.

die betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018