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Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz)

BGBl. I Nr. 72/2012 v. 2.8.2012

Auszug aus dem Vorblatt:

Problem:
Es besteht derzeit keine Möglichkeit des altersadäquaten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche und Erwachsene, die im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (in der Regel bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) den für einen allfälligen weiteren Schulbesuch erforderlichen erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe nicht erlangt haben.

Ziel:
In Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm: Schaffung der Möglichkeit eines altersgerechten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und für Erwachsene neben den herkömmlichen Externistenprüfungen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018