Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Sommersemester 2008
BGBl. II Nr. 238/2008 v. 3.7.2008
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- Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 25 KB) (PDF)
Problem:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.
Ziel und Inhalt:
Studierende sollen zur Anerkennung von hervorragenden Leistungen innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und zur Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten Leistungsstipendien erhalten.
Daher wird den Pädagogischen Hochschulen pro Studienjahr insgesamt ein Betrag von 2 % der im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im letzten Kalenderjahr für die Studienförderung aufgewendeten Mittel für Leistungsstipendien zur Verfügung gestellt.