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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

BGBl. II Nr. 351/2011 v. 3.11.2011

Problem:
Eine Vielzahl von Ausbildungsinhalten der Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 528/1962, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 307/2006, bedürfen auf Grund geänderter Anforderungen im Bereich des Sports einer Aktualisierung. Dies zieht ebenfalls eine Anpassung der dazu korrespondierenden Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2006, nach sich.

Ziel und Inhalt:
Korrespondierend mit den Lehrplänen für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern soll im Rahmen der Neuerlassung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern eine Neustrukturierung der Anlagen sowie der Eignungs- und Abschlussprüfungen für alle Sportarten erfolgen, in dem auf bereits erworbene Qualifikationen aufgebaut (Eignungsprüfungen) und zeitgemäße Inhalte und Formen der Abschlussprüfung beschrieben werden. Die Anzahl der Abschlussprüfungen soll eine Reduzierung erfahren.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018