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Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen

BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012

Auszug aus dem Vorblatt

Problem:
Die derzeit geltende Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 432/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 212/2008, enthält Bestimmungen, die mit der durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2010 erfolgten gesetzlichen Verankerung der kompetenzorientierten und teilzentralen Reifeprüfung nicht im Einklang stehen.

Ziel:
Die vorliegende Neuerlassung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen folgt der im Schulunterrichtsgesetz festgelegten Neufassung der Bestimmungen betreffend die abschließenden Prüfungen, wo auf gesetzlicher Ebene die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung verankert wurde. Die Reifeprüfung soll auf kompetenzorientierte Aufgabenstellungen sowie standardisierte und teilzentrale Prüfungsformen umgestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018