Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen
BGBl. II Nr. 174/2012 v. 30.5.2012
- Verordnung (pdf, 194 KB) (PDF)
- Verordnungsentwurf (pdf, 223 KB) (PDF)
- Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 299 KB) (PDF)
Auszug aus dem Vorblatt
Problem:
Die derzeit geltende Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 432/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 212/2008, enthält Bestimmungen, die mit der durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2010 erfolgten gesetzlichen Verankerung der kompetenzorientierten und teilzentralen Reifeprüfung nicht im Einklang stehen.
Ziel:
Die vorliegende Neuerlassung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen folgt der im Schulunterrichtsgesetz festgelegten Neufassung der Bestimmungen betreffend die abschließenden Prüfungen, wo auf gesetzlicher Ebene die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung verankert wurde. Die Reifeprüfung soll auf kompetenzorientierte Aufgabenstellungen sowie standardisierte und teilzentrale Prüfungsformen umgestellt werden.