Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Übertragung von Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
BGBl. II Nr. 301/2010 v. 23.9.2010
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- Verordnungsentwurf (pdf, 13 KB) (PDF)
- Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 17 KB) (PDF)
Problem:
Die Haushaltsreform erfordert die Anwendung von HV-SAP in allen Ebenen des Budgetvollzuges. Daher müssen auch die Bundesschulen bis 2012 auf SAP umgestellt werden. Da nur anweisende Organe gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 139/2009, direkt auf PSK-Konten zugreifen dürfen, müssen die Pilotschulen durch Verordnung in anweisende Organe umgewandelt werden. Mit BGBl. II Nr. 362/2009 wurden die ersten sieben Pilotschulen zu anweisenden Organen erklärt, nun folgen weitere 25 Einrichtungen.
Ziel:
Durch die Erklärung der betroffenen Pilotschulen zu anweisenden Organen werden diese in die Lage versetzt, Aufgaben des Budgetvollzuges gemäß § 5 Abs. 4 BHG wahrzunehmen. Mit den daraus gewonnen Erfahrungen soll die Umstellung aller Bundesschulen so friktionsfrei wie möglich erfolgen können.