Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/12 im BMBWF
Geschäftszahl: 2022-0.756.250
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/12 (Personalvollzug des lehrenden Personals der Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Jänner 2023
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.720,10 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.645,50 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Personalvollzug (alle dienst- und besoldungsrechtlichen, personellen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten) und Auszeichnungsangelegenheiten des lehrenden Personals an den Pädagogischen Hochschulen, den Zentrallehranstalten, und den Auslandsschulen
- Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Auslandsverwendung der österreichischen Subventionslehrkräfte und der Bildungsbeauftragten sowie Budget- und Personal-Controlling für diese Lehrkräfte
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Umfassende Kenntnisse im Bereich Dienst-, Besoldungs- und Arbeitsrecht und der relevanten (schul-)organisatorischen Bestimmungen 30 %
- Langjährige Erfahrung im Bereich des Personalmanagements und des Dienstrechtsvollzuges des Lehrpersonals an Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen 30 %
- Profunde Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich Personaleinsatz, Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalcontrolling sowie Personal- und Organisationsentwicklung 20 %
- Kommunikations- und Konfliktmanagementfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zum analytischen Denken und Serviceorientierung 10 %
- Organisationstalent, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.720,10 brutto bzw. EUR 4.645,50 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2022-0.756.250) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 22. Dezember 2022
Für den Bundesminister:
Mag.a Simone Hoffmann
Erschienen in der Wiener Zeitung am 28. Dezember 2022